
Eingewöhnung und Bindungsverhalten
Die Eingewöhnung (Nähe- Distanzregulierung) erfolgt ganz nach den Bedürfnissen der Eltern und des Kindes. Sie beginnt in der ersten Woche mit der stundenweisen Anwesenheit des Kindes und deren Mutter oder Vater in meiner Kindertagespflegestelle. In den darauffolgenden zwei bis drei Wochen verlängert sich nach und nach die Zeitspanne des Aufenthalts, ganz in Abhängigkeit der individuellen Konzentrationskraft und Konstitution des Kindes. In dieser Zeit ist es mir wichtig, eine vertraute Beziehung zu den Elternteilen zu gestalten. So richtet sich meine Aufmerksamkeit auf die anwesende Mutter oder Vater und ich suche den Austausch mit ihnen, um Fragen oder Unsicherheiten wahrzunehmen, die in so einem Prozess der Trennung entstehen können und von Bedeutung für die Eingewöhnung sein könnten. Gegenseitiges Vertrauen kann dann dadurch leichter wachsen. Dies bildet dann die Basis für den behutsamen Übergang der pflegerischen Handlungen am Kind durch meine Person. Ist gegenseitiges Vertrauen gewachsen, richtet sich nun meine Wahrnehmung ganz auf das Kind und seine Bedürfnisse. Ich achte insbesondere darauf, ob es einen leiblichen Prozess der Rhythmisierung durchlebt hat, denn damit es bei mir ohne Eltern bleiben kann, braucht das Kind auf der leiblichen Ebene eine Rhythmisierung seiner Konzentrationsfähigkeit und seines Stoffwechsels. Kinder, die noch nicht abgestillt wurden, brauchen hierbei wesentlich mehr Zeit , da deren emotionale Stabilität und Stoffwechselprozesse ganz von denen der Mutter abhängig sind. Wenn ich feststelle, dass das Kind leiblich rhythmisiert ist, beginne ich damit, mit ihm eine Beziehung aufzubauen, in der sich das Kind bedingungslos beschütz, gesehen, verstanden, beruhigt und sicher fühlen muss. Dies ist dann eine sehr intensive Zeit, in der ich besonders auf die partnerschaftliche Hilfe und Verständnis der Eltern angewiesen bin. Grundlage für die weitere Eingewöhnung soll ein Sensibilisierungsprozess von Kind und Eltern sein, der die Unterscheidung zwischen der mütterlichen/väterlichen Beziehung und der Beziehung, die auf Grund meiner Betreuungstätigkeit mit dem Kind entsteht, ermöglicht. Beide dürfen nicht miteinander konkurrieren. Wenn in dieser letzten Etappe der Eingewöhnung die Zeiten der pflegerischen Handlungen am Kind durch meine Person ausreichend groß geworden sind und sich bei den Eltern ein sicheres Gefühl des Vertrauens eingestellt hat und bei mir das Gefühl des Trösten-Könnens des Kindes in einer emotionalen Schieflage gegeben ist, werde ich den Eltern signalisieren, dass die Übergangszeit gekommen ist, dass ihr Kind ohne Eltern in der Gemeinschaft meiner Kindertagespflegestelle bleiben könnte......